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Was ist der Rat der Pastoralen Einheit?
Der Rat der Pastoralen Einheit ist das Gremium zur Beratung aller pastoralen Fragen. Der Rat wird gebildet aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Hinzu kommen Mitglieder des Pastoralteams sowie ggf. einzelne berufene Mitglieder. Mehr über die genaue Zusammensetzung finden Sie unter wahlen-ebk.de.
Vorher Pfarrgemeinderat (PGR)?
Der bekannte und übliche Name "Pfarrgemeinderat" wird für unseren Bereich für den Übergangszeitraum ersetzt durch den Namen "Rat der Pastoralen Einheit". Der Übergangszeitraum erstreckt sich bis zur Fusion der beteiligten Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde. Die Aufgaben des Rates entsprechen denen des früheren PGRs.
Was macht der Rat der Pastoralen Einheit?
Gemäß der Präambel der Kölner Satzung, vgl. Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, die für den PGR geschrieben wurde und gleichermaßen für den Rat der Pastoralen Einheit gilt, dient der Rat „dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“.
Gemäß dieser allgemeinen Feststellung ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:
Außerdem gehören als geborene bzw. berufene Mitglieder dem Rat der Pastoralen Einheit an:
Die gewählten Mitglieder Rat der Pastoralen Einheit sind: