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Denken Sie bitte daran, auch den Gottesdienst frühzeitig zu planen.
Ich berate Sie gerne bezüglich der musikalischen Gestaltung und gebe Ihnen Tipps für die festliche Gestaltung Ihres Hochzeitsgottesdienstes.
Und wenn Sie sich schon vorher informieren möchten: das Erzbistum Köln hat dafür eine sehr schöne Internetseite gestaltet, auf der Sie viele nützliche Informationen finden können:
Die Liebe unter den Segen Gottes stellen
"Heute müssen die jungen Leute ja nicht mehr heiraten, sondern können auch ohne Trauschein zusammenleben" - so oder ähnlich haben Sie es sicherlich schon oft gehört. Trotz der zunehmenden Individualisierung und Pluralisierung von Lebensstilen entscheiden sich nach wie vor viele Paare, ihrer Liebe durch die Ehe einen öffentlichen und verbindlichen Charakter zu geben.
Für Christinnen und Christen ist es wichtig, ihre Liebe unter den Segen Gottes zu stellen und zu wissen, dass sie auf ihrem gemeinsamen Lebensweg von Gott begleitet werden.
In den Glaubensgeschichten der Bibel begegnen Christen dem Wort Gottes, im Gebet können sie das Gespräch mit Gott suchen. Doch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen ist nicht nur von Worten geprägt, sondern auch durch symbolische Handlungen. Diese leibhaftigen Begegnungen mit Gott sind besondere Heilszeichen, die wir Sakramente nennen. Sakrament bedeutet „religiöses Geheimnis, Weihe, Verpflichtung“. Zentral ist die Berührung beispielsweise durch die Salbung mit Öl oder das Handauflegen.
Durch die Sakramente begegnen Christen der besonderen Nähe Gottes, erfahren seine Güte und werden in ihrem persönlichen Glaubensweg gestärkt. Ihren Ursprung haben die Sakramente im Handeln Jesu Christi. Das, was Jesus vor 2000 Jahren gelehrt und bewirkt hat, wird in unserer Lebenswirklichkeit lebendig. Bezogen auf das Sakrament der Ehe will die Liebe Jesus heilen, wenn die Partnerschaft zweier Menschen in die Krise gerät.
Das Sakrament der Ehe spendet sich das Paar im Traugottesdienst gegenseitig. Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe ein unauflöslicher Bund, mit dem das Ehepaar seine Lebensgemeinschaft begründet. Das Brautpaar verspricht sich am Altar die Treue in guten und schlechten Tagen. Zum Sakrament der Ehe gehören die Freiwilligkeit, die Überzeugung von der Unauflöslichkeit, Treue, der Wille zur Elternschaft sowie die Zuwendung Gottes. Im Gegensatz zur katholischen Kirche versteht die evangelische Kirche die kirchliche Trauung nicht als Sakrament, sondern segnet im Rahmen des Traugottesdienstes die standesamtlich geschlossene Ehe.
Tipps für die Planung der kirchlichen Trauung
Sie haben sich entschieden, kirchlich zu heiraten und fragen sich, wer eigentlich zuständig ist? Welche Dokumente Sie benötigen und was eigentlich beim Traugespräch besprochen wird?
Welche Unterlagen benötigen wir?
Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigkeitsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen KatholikInnen kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte.
Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.
Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit dem 01.01.2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden. Für die standesamtliche Trauung wird die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.
Was ist ein Ehevorbereitungsseminar?
Die Planung der Hochzeit bedeutet für jedes Paar viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und Planung der Sitzordnung geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg und dem Stellenwert des gemeinsamen Glaubens thematisiert werden. Aber auch die Herausforderungen, die die moderne Gesellschaft an das Zusammenleben eines Paares stellt, werden angesprochen. Informationen über verschiedene Kursangebote erhalten Sie bei Ihrer Pfarrei oder Ihrem (Erz-)Bistum.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer eine Überweisung aus. Allerdings müssen Sie sich dann selbst darum kümmern, an Ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.
Wie und wann organisieren wir die Terminabsprachen?
Bezüglich der Terminabsprachen für die Trauung sollte sich das Paar frühzeitig (rund 6 bis 12 Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin realisiert werden kann. Treffen Sie erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarrer verbindliche Absprachen mit Restaurant, Diskjockey etc. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, so dass eine langfristige Planung ratsam ist.
Kann ich nach einer Scheidung erneut heiraten?
"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" – Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden.
Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Vorraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren bestehen.
Was ist das Traugespräch?
Einige Wochen vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit Ihnen zu einem Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der Pfarrer Sie als Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können Sie gemeinsam offene Fragen zur Gottesdienstgestaltung wie Lied- und Textauswahl, Trauzeugen etc. klären.
Der Pfarrer wird mit Ihnen auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe sprechen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. Außerdem kommen mögliche Ehehindernisse wie zum Beispiel Verwandtschaft der Brautleute oder mangelndes Alter zur Sprache. In dem so genannten Eheprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten für das Ehebuch der Gemeinde erfasst.
Wie wird der Traugottesdienst gestaltet?
Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein kirchliches Fest im Rahmen eines Gottesdienstes und kein weltliches Fest. Dies bedeutet, es gibt eine feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen bezüglich der Auswahl der Texte, des Evangeliums, der Fürbitten und der Lieder einbringt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung. Der trauende Priester und auch die Referenten im Ehevorbereitungsseminar unterstützen Sie gerne bei Ihren Planungen.
Wer kann Trauzeuge sein?
Die Trauzeugen haben nach dem katholischen Kirchenrecht die Funktion, die Trauung im Zweifelsfall bezeugen zu können. Sie müssen nach staatsrechtlichem Verständnis über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
Was haben konfessionsverschiedene Partner zu beachten?
Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte "Ökumenische Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.
Was haben religionsverschiedene Partner zu beachten?
Der katholische Partner braucht für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Der christliche Partner steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.
(Quelle: www.katholisch.de)
Was der Katechismus zum Wiederheiraten nach einer gescheiterten Ehe sagt
Vom Verständnis der christlichen Ehe als Sakrament her hält die katholische Kirche daran fest, daß die sakramental geschlossene und als solche vollzogene Ehe weder durch die Eheleute selbst zurückgenommen noch durch irgendeine Macht aufgehoben werden kann.
Die Kirche sieht aber auch, daß Ehen in eine Krise geraten und scheitern können. Unter denen, die sich scheiden lassen, gibt es heute mehr und mehr auch katholische Christen. Jedes Scheitern einer Ehe ist für die Betroffenen schmerzlich. Es hinterlässt Wunden und häufig auch bedrückende soziale Folgen. Manche Ehegatten sind von ihrem Ehepartner verlassen worden und leben getrennt von ihm. Andere haben sich so auseinandergelebt, daß sie keine Chance mehr für eine Versöhnung mit dem Ehegatten sehen und als Geschiedene allein leben.
Getrennt Lebende und Geschiedene, die für ihr weiteres Leben allein bleiben, können und sollen weiterhin am Leben der Kirche teilnehmen und ihre Sakramente empfangen. Bei anderen stellt sich manchmal auch in einem kirchlichen Eheprozeß heraus, daß die Partner gar keine gültige Ehe eingegangen sind. Wieder andere entschließen sich nach kürzerer oder längerer Zeit nach der Scheidung einer gültigen Ehe zu einer standesamtlichen Wiederverheiratung.
Das ist in zunehmendem Maße auch bei solchen katholischen Christen der Fall, die am Leben der Gemeinde teilnehmen und in der Kirche Heimat gefunden haben. Oft fühlen sich katholische Christen, die nach der Scheidung eine zivile Ehe eingegangen sind, in der Kirche nicht mehr ganz zu Hause. Manche wenden sich sogar ganz von ihr ab, weil sie irrtümlich annehmen, sie seien aus der Kirche ausgeschlossen. Andere wiederverheiratete Geschiedene äußern den dringenden Wunsch, in der Gemeinschaft der Glaubenden am eucharistischen Mahl teilnehmen zu dürfen.
Wiederverheiratete Geschiedene gehören auch weiter zur Kirche und sind zum Gottesdienst wie auch zu allen kirchlichen Veranstaltungen eingeladen wie alle anderen Christen. Wiederverheiratete Geschiedene sollen bedenken, daß sie in unterschiedlichen Weisen am Leben der kirchlichen Gemeinschaft teilnehmen können.
Wiederverheiratete Geschiedene können nach der geltenden Ordnung der Kirche nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Die Kirche hat schon seit langer Zeit wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie eröffnet, wenn sie zwar miteinander eine enge Lebensgemeinschaft teilen, jedoch im Blick auf das persönliche Verhältnis zueinander wie Bruder und Schwester, das heißt, enthaltsam leben.
Die Kirche weiß um die Not vieler und leidet an ihr mit. Sie sucht in ihrem Hirtendienst und in der Theologie nach Hilfen, die mit der Weisung Jesu und der Lehre der Kirche über die unwiderrufliche Treue in der Ehe vereinbar sind.
Katholischer Erwachsenen - Katechismus, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz, Bd. I. 1985/ Bd.II. 1995, hier: Bd II. 351
(Quelle: www.katholisch.de)